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M. JESCHKE
FOTOGRAFIE													WEBDESIGN

Kontaktdaten: Mario Jeschke, Hunsrückstrasse 2 in 65719 Hofheim. Telefon: 06192 7038396 oder 0176 39543992, E-Mail: foto@mariojeschke.de

Letzte Aktualisierung: 20-Okt-11

AGB´s Sport- und Eventfotografie Mario Jeschke

 

AGB Sport- und Eventfotografie Mario Jeschke

Stand: Dezember 2009

Die folgenden AGB gelten für alle Dienstleistungen, welche von SPORT- EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE angeboten werden und nicht anders gekennzeichnet sind. Alle Benutzer stimmen automatisch diesen AGB's zu und verpflichten sich zur Einhaltung.


1. Kosten
Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag/Auftrag genannten Betrag. Das Ausweisen der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist nicht möglich, da bei der SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet. Werden fotografische Leistungen nach Stunden berechnet, wird auf die volle Stunde gerundet.

Die Höhe des Honorars wird zwischen SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE und dem Auftraggeber vor dem Start der Produktion entsprechend des Leistungsumfanges vereinbart.

Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):

Vervielfältigungen, eine besondere Bildbearbeitung, z. B. Umwandlung von Farbe zu Schwarzweiß, usw., Reisekosten (die Reisen sind im Voraus mit dem Auftraggeber abzustimmen.), Normwandlungen von Dateitypen (z. B. von „JPEG“ nach „TIF“) (die Bilder werden im JPEG-Format erstellt, andere Formate (z. B. RAW) sind mit dem Auftraggeber im Vorfeld abzustimmen und Musikrechte (GEMA- und Verlagsgebühren), z. B. bei der Erstellung von Dia-Shows.

 

2. Rechte
Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Urheberrecht am Bild, dass weiterhin bei SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE verbleibt.

Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen (Internet, CD-ROM usw.) ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen.

SPORT- EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrations- und Werbezwecken einzusetzen.
 

 

3. Produktion
Bevor die eigentliche Produktion erfolgt, ist zwischen SPORT- EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE und dem Auftraggeber der Gesamtauftrag detailliert zu besprechen und von beiden Parteien zu akzeptieren. Diese Vorbesprechung ist Gegenstand der Gesamtleistung. Kurzfristige Änderungswünsche seitens des Auftraggebers sind vor dem Beginn der Produktion mitzuteilen. Erklärt sich SPORT- EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE mit den Änderungen einverstanden, werden diese kostenfrei umgesetzt.

 

 

 

4. Produktabnahme / Produktübergabe
Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Der Termin der Produktübergabe wird zwischen dem Auftraggeber und SPORT- EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE individuell vereinbart. Ist kein Termin vereinbart, wird innerhalb einer Woche nach Produktion die Ware übergeben. Eine bestimmte Form der Warenübergabe ist nicht festgelegt.

Die Produktübergabe, d. h. der Übergang der vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte erfolgt erst bei vollständiger Zahlung, wie unter Punkt 9 der AGB´s beschrieben.

 

 

5. Zusatzleistungen

Werden Zusatzleistungen bzw. Leistungen während der Produktion vereinbart, die einen Mehraufwand bedeuten, werden diese gesondert von SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE berechnet.

 

Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Fotowünsche, Mehraufwand durch Spezialausrüstung, was im Vorfeld nicht erkennbar war, werden die dem Auftragnehmer entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.

 

Zusatzleistungen nach Durchführung der Produktion, die nicht vertraglich vereinbart worden sind, werden zwischen dem Auftraggeber und SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE protokolliert und gesondert berechnet.

Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion, schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Produzenten die beanstandeten Gegenstände ihm oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden. Bei rechtzeitigen und messtechnisch berechtigten Mängelrügen ist SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihm das im Rahmen seines Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.
 

 

6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter/Ansprechpartner. Dieser Mitarbeiter/Ansprechpartner ist ausdrücklich autoriSiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben:

Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten. Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Beistellung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.
 

 

7. Lieferzeiten und Termine
Alle vom Produzenten angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.
 

 

 

 

 

 

8. Versand
Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE wie in eigenen Angelegenheiten.
 

 

9. Zahlungen
Es gilt, soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsweise als vereinbart:

· 1/2 bei Auftragserteilung

· 1/2 nach Abnahme/Übergabe durch den Auftraggeber

Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiskont zu zahlen, es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des Auftraggebers ist der Produzent zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen berechtigt.

 

Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des einen Vertragspartners ist der jeweils andere zum sofortigen Rücktritt von allen bestehenden Verträgen berechtigt.

 

 

10. Sonstige Vereinbarungen
Der Auftraggeber trägt, sofern nicht anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt, das Delkredere*. Derartige Aufträge sind mit dem Auftraggeber im Vorhinein abzustimmen. SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber hierzu – nicht gesondert wiederspricht. Der Wiederspruch hat vom Auftragsgeber innerhalb von 2 Wochen nach der Produktabnahme zu erfolgen.

 

SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung seiner Produktionstätigkeit, das ihm vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben. Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren. Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender Urheberhinweis angefügt: "Eine Produktion der SPORT- UND EVENTFOTOGRAFIE MARIO JESCHKE ".
 

*Das Delkredere ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Es handelt sich um ein Einstehen für fremde Schuld, das der Bürgschaft nahesteht.
 

 

11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Frankfurt (Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt)